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   VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030   

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https://dejure.org/2017,20557
VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030 (https://dejure.org/2017,20557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030 (https://dejure.org/2017,20557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 3 ZB 14.1030 (https://dejure.org/2017,20557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayHSchPG Art. 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 3; BeamtVG § ... 12b, § 67 Abs. 2 S. 4; BayBeamtVG Art. 19 Nr. 3a, Art. 21, Art. 22 S. 4, Art. 24 Abs. 3; HRG § 44 Nr. 4 c); BayHSchLG Art. 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, S. 3
    Erfolglose Klage auf Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als Künstler als ruhegehaltfähige Dienstzeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als Künstler als ruhegehaltfähige Dienstzeiten eines Hochschulprofessors; Anerkennung von Vordienstzeiten nach pflichtgemäßem Ermessen; Vermeidung einer Doppelversorgung von Professoren

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als Künstler als ruhegehaltfähige Dienstzeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Fachhochschulprofessor für Architektur und Bauingenieurwesen; Freiberufliche Tätigkeit als bildender Künstler; Bezug von Arbeitslosenunterstützung; Hauptberufliche Tätigkeit (verneint); Erwerb besonderer Fachkenntnisse ...

  • rechtsportal.de

    Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als Künstler als ruhegehaltfähige Dienstzeiten eines Hochschulprofessors; Anerkennung von Vordienstzeiten nach pflichtgemäßem Ermessen; Vermeidung einer Doppelversorgung von Professoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 49.10

    Ruhestandsbeamter; Fachhochschulprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
    Professoren sollen demnach zwar nicht schlechter, aber auch nicht besser als sog. "Nur-Beamte" gestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 C 49.10 - juris Rn. 24; U.v. 19.11.2015 - 2 C 22.14 - juris Rn. 16).

    Da es bereits am Nachweis des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse fehlt, kann auch offen bleiben, ob die künstlerische Betätigung für das Amt förderlich war (BVerwG, U.v. 26.1.2012 a.a.O. Rn. 17).

    Unabhängig davon, dass es insoweit allein auf die erstmalige Berufung als Professor ankommt (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 a.a.O. Rn. 17), kann auch dem zugehörigen Besetzungsvorschlag vom 4. Dezember 1997 nicht entnommen werden, dass hierfür die künstlerische Befähigung des Klägers maßgebend gewesen wäre.

    Der Hinweis darauf, dass Kenntnisse, die außerdem normativ als Einstellungsvoraussetzung gefordert sind, stets als förderlich einzustufen sind (BVerwG, U.v. 26.1.2012 a.a.O. Rn. 17), liegt insoweit neben der Sache.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
    Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch diese Merkmale von einer Tätigkeit abzugrenzen, die die Arbeitskraft nur nebenbei beansprucht oder neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nur als Nebentätigkeit, im Nebenamt oder als Nebenbeschäftigung ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19; U.v. 24.6.2008 - 2 C 5.07 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 22.14

    Beamter; "Nur-Beamter"; Versorgung; Vordienstzeiten; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
    Professoren sollen demnach zwar nicht schlechter, aber auch nicht besser als sog. "Nur-Beamte" gestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 C 49.10 - juris Rn. 24; U.v. 19.11.2015 - 2 C 22.14 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 3 B 15.238

    Vorbereitung einer Promotion als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit eines Professors

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
    Dies gilt nicht nur für Art. 22 Satz 4 Hs. 2 BayBeamtVG (dazu BayVGH, U.v. 5.4.2017 - 3 B 15.238 - juris Rn. 28), sondern auch für Art. 22 Satz 4 Hs. 1 BayBeamtVG.
  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822

    Gewerbesteuerhaftung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
    Dabei sind an die Glaubhaftmachung umso höhere Anforderungen zu stellen, je weniger nachvollziehbar ein Unterlassen des Vorbringens in der ersten Instanz ist (BayVGH, B.v. 26.2.2015 - 4 ZB 13.822 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
    Es muss sich allerdings um Kenntnisse handeln, die sich deutlich von den Kenntnissen abheben, die bereits durch die Fach- bzw. Hochschule als Voraussetzung für die betreffende Laufbahn vermittelt werden (BVerwG, U.v. 26.5.1966 - II C 43.63 - juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1995 - 12 A 2270/92

    Ruhegehaltsfähige Vordienstzeiten; Professor; Korperationsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
    Die bloße Anwendung pädagogischer Grundsätze und Methoden, wie sie bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen zum Tragen kommt, führt nicht zum Erwerb besonderer, wissenschaftlich vertiefter Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Pädagogik (OVG NRW, U.v. 25.1.1995 - 12 A 2270/92 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 BV 18.216

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Festsetzung der Versorgungsbezüge

    Die Beurteilung der Hauptberuflichkeit einer Tätigkeit nach Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Tätigkeit und nicht der Festsetzung der Versorgungsbezüge oder des Eintritts des Ruhestands (Bestätigung des Beschlusses vom 1. Juni 2017 - 3 ZB 14.1030 - juris Rn. 7 f.; Klarstellung zum Urteil vom 5. April 2017 - 3 B 15.238 - juris Rn. 30).

    Dies ergibt sich bereits aus seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 (3 ZB 14.1030 - juris), in dem der Senat feststellt, dass Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG eine Legaldefinition des Begriffs Hauptberuflichkeit enthält und daher auf den zulässigen Teilzeitumfang der seinerzeit für bayerische Beamte geltenden Arbeitszeit abzustellen ist (dort Rn. 8).

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 3 ZB 17.1413

    Anspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei Festsetzung von

    Ein Anspruch hierauf besteht i.d.R. nicht, sondern lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 3 ZB 14.1030 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1685

    Sachverständigengutachten und neuer Vortrag - Aufbereitung von Medizinprodukten

    Dabei sind an die Glaubhaftmachung umso höhere Anforderungen zu stellen, je weniger nachvollziehbar ein Unterlassen des Vorbringens in der ersten Instanz ist (BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 3 ZB 14.1030 - juris Rn. 14; B.v. 26.2.2015 - 4 ZB 13.822 - juris Rn. 5; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 91).
  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875

    Anerkennung von unterhälftiger Beschäftigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Dies ergibt sich bereits aus seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 (3 ZB 14.1030 - juris), in dem der Senat festgestellt hat, dass Art. 24 Abs. 3 BayBeamtVG eine Legaldefinition des Begriffs Hauptberuflichkeit enthält und daher auf den zulässigen Teilzeitumfang der seinerzeit für bayerische Beamte geltenden Arbeitszeit abzustellen ist (dort Rn. 8).
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